Eurohuhn
Brief an einen französischen Freund
Lieber Henri,
in deinem Brief erzählst du von deinem Besuch auf einer
Hühnerfarm bei Rouen. Und wieder einmal habe ich die Nähe
zwischen uns und unseren Völkern gespürt! Genauso werden
Masthähnchen auch im Eierhof hier in Diepholz produziert.
Natürlich fiel mein Blick, als ich am anderen Morgen dann die
Zeitung las, auf das Bulletin 19/1994 des Europäischen
Gerichtshofes.
»[1.1] Ein Hühnerschenkel mit (einem Teil
des) Rücken(s) (ohne Sterz) stellt kein Viertel im Sinne der
Tarifposition 02.02.B.II a) 1 des Verzeichnisses im Anhang zur
Verordnung (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987,
im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2303/87 vom 30. Juli 1987 und
im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18.
September 1987 dar. [1.2] Ein solches Erzeugnis ist was
den Zeitraum vom 1. Januar 1988 bis zum 1. Oktober 1988 betrifft
ein Viertel, ohne Sterze im Sinne der Tarifposition
0207.41.71.100 des Verzeichnisses im Anhang zur Verordnung (EWG)
Nr. 3846/87 der Kommission vom 17. Dezember 1987, wenn es als
Hinterviertel, bestehend aus Unterschenkel, Oberschenkel und
hinterem Rückenteil angesehen werden kann. Die Feststellung, ob
das streitige Erzeugnis dieser Definition entspricht, ist Sache
des nationalen Gerichts.
[2.1] Es ist Sache des nationalen Gerichts,
anhand der im betreffenden Mitgliedstaat gebräuchlichen Methode
für das Zerlegen von Hühnerkörpern den Teil des Huhns
anatomisch genau abzugrenzen, der in der Tarifposition
02.02.B.II. b) des Verzeichnisses in den Anhängen zu den
Verordnungen Nrn. 267/87, 1151/87, 2303/87 und 2800/87 und in der
Tarifposition 0207.41.21.000 im Anhang der Verordnung Nr. 3846/87
als ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen bezeichnet wird.
[2.2] Gelangt das nationale Gericht zu der Ansicht, dass es sich
bei vorderen Rückenteilen mit Flügeln um mit einem Stück des
Rückens verbundene, ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
im Sinne der unter Ziffer 2.1 gegebenen Antwort handelt, so
fällt das betreffende Erzeugnis unter die in Ziffer 2.1
genannten Tarifpositionen, wenn der Anteil dieses Rückenstücks
am gesamten Erzeugnis unter Berücksichtigung der Gewohnheiten
der Verbraucher und des Handels sowie der in dem betreffenden
Mitgliedstaat oder der betreffenden Region gebräuchlichen
Methoden für das Zerlegen eines Huhns für das Erzeugnis nicht
charakterbestimmend ist.«
Also gibt es doch ein paar Unterschiede: jene liebenswürdigen
nationalen Eigenheiten, wenn wir unsere gefiederten Freunde
zerlegen. Davon musst du in deinem nächsten Brief berichten!
Denn Verständnis lässt Freundschaft wachsen und dauerhaft
Wurzeln schlagen. Und vielleicht können wir voneinander lernen.
Das geht natürlich nicht von heute auf morgen. Aber unser
Engagement lohnt!
Auf deine Antwort wartet mit Ungeduld
dein Heinz